Wochenpendeln oder Wohnsitzverlegung kann im Einzelfall nicht zumutbar sein, wenn das Einkommen im Verweisungsberuf gering ist.
Eine im Mühlviertel wohnhafte Versicherte, die bisher als Hilfsarbeiterin tätig war, konnte aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen (ua) nur mehr 20 Stunden pro Woche und 4 Stunden täglich leichte Arbeiten verrichten.