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Versagung Des Krankengeldes Bei Trunkenheit

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 48infas 2010, 192 Heft 6 v. 1.11.2010

Es gebührt kein Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit unmittelbare Folge von Trunkenheit ist.

Der Versicherte wurde gegen 2:30 Uhr bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt; er war als Fußgänger von einem unbekannt gebliebenen Autofahrer angefahren

Seite 192


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