Bereits seit 2001 ist in Österreich ein Fonds ("Künstler-Sozialversicherungsfonds") eingerichtet, der selbständig erwerbstätigen KünstlerInnen unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zur gesetzlichen Sozialversicherung gewährt. Durch atypische Arbeits- und Erwerbsformen, Wechsel zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit, Mehrfachbeschäftigungen, kurzfristige und wechselnde Arbeitsverhältnisse sowie Leih- und Teilzeitarbeit stehen KünstlerInnen in der Praxis allerdings immer wieder vor Problemen, etwa was die Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit oder die Geltung von Beitragssätzen und Beitragsgrenzen betrifft.