Die Frage, ob eine Erklärung eines Arbeitgebers oder Arbeitnehmers als Beendigungserklärung aufzufassen bzw welcher Erklärungswert ihr beizumessen ist, kann nur anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. Die Abmeldung bei der Sozialversicherung stellt für sich keine Kündigungserklärung dar.