Das Verschulden des "Boten" trifft die Partei nicht, der Partei kann aber die Vernachlässigung der zumutbaren und gebotenen Überwachungspflicht zum Vorwurf gemacht werden.
Das Verschulden des "Boten" trifft die Partei nicht, der Partei kann aber die Vernachlässigung der zumutbaren und gebotenen Überwachungspflicht zum Vorwurf gemacht werden.