Wenn ein Heilmittel noch nicht bezahlt wurde und deshalb die Leistungsklage auf Kostenerstattung noch nicht möglich ist, ist eine Feststellungsklage zulässig.
Wenn ein Heilmittel noch nicht bezahlt wurde und deshalb die Leistungsklage auf Kostenerstattung noch nicht möglich ist, ist eine Feststellungsklage zulässig.