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Erstattung von Beiträgen für Eingekaufte Schulzeiten

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 38infas 2010, 162 Heft 5 v. 1.9.2010

Antragsberechtigt sind nur der Versicherte selbst und anspruchsberechtigte Witwen(er) und Waisen.

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