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Abfertigungsanspruch - Universitätsassistent

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 53infas 2010, 132 Heft 4 v. 1.7.2010

Nach § 49r Abs 1 VBG gebührt Assistenten bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf abweichend von § 84 Abs 2 Z 1 VBG eine Abfertigung im Ausmaß von 40% des für ein volles Jahr gebührenden Bruttoentgelts, sofern der Assistent zu diesem Zeitpunkt wenigstens eine ununterbrochene vierjährige tatsächliche Verwendung in dieser Funktion aufweist. Aufgrund von § 84 Abs 1 letzter Satz VBG kommt § 35 VBG, der sonst im Vertragsbedienstetenrecht die Anwendung des Betrieblichen Mitarbeiter- und SelbständigenvorsorgeG vorsieht, in der dienstvertraglichen Beziehung als "Universitätsassistent" (§ 49p Abs 1 VBG) nicht zum Tragen.

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