Ein Arbeitsvertrag scheidet aus, wenn der nicht ökonomische (austauschfremde) Zweck dominiert, wenn also die Tätigkeit primär im Eigeninteresse der tätigen Person erfolgt.
Ein Arbeitsvertrag scheidet aus, wenn der nicht ökonomische (austauschfremde) Zweck dominiert, wenn also die Tätigkeit primär im Eigeninteresse der tätigen Person erfolgt.