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Ruhestandsversetzung von ÖBB-Bediensteten

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 44infas 2010, 121 Heft 4 v. 1.7.2010

Es ist an der zu ÖBB-Bediensteten ergangenen Rechtsprechung festzuhalten, wonach das Dienstverhältnis auch durch einseitige Versetzung in den Ruhestand nicht gekündigt wird, sondern bestehen bleibt. Bei einer Ruhestandsversetzung nach der BB-DO bzw nunmehr dem BB-PG bedarf es keiner Mitwirkung des Betriebsrats (BR).

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