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Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 5 für ein 8-jähriges Kind

SozialrechtEntscheidungeninfas 2008, S 34infas 2008, 179 Heft 5 v. 1.9.2008

Zum Begriff des "außergewöhnlichen Pflegeaufwands" als Voraussetzung der Stufe 5.

Ein achtjähriges Kind, das an der sog Glasknochenkrankheit leidet, benötigt Hilfe für die Verrichtungen des täglichen Lebens im Ausmaß von 188 Stunden. Aus der Krankengeschichte lässt sich ableiten, dass es sich dabei um einen Mehraufwand im Vergleich zu einem gesunden Kind handelt.

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