Zum Begriff des "außergewöhnlichen Pflegeaufwands" als Voraussetzung der Stufe 5.
Ein achtjähriges Kind, das an der sog Glasknochenkrankheit leidet, benötigt Hilfe für die Verrichtungen des täglichen Lebens im Ausmaß von 188 Stunden. Aus der Krankengeschichte lässt sich ableiten, dass es sich dabei um einen Mehraufwand im Vergleich zu einem gesunden Kind handelt.