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Anrechnung von Pflegeleistungen auf die Ausgleichszulage?

SozialrechtEntscheidungeninfas 2008, S 22infas 2008, 151 Heft 4 v. 1.7.2008

Bei Prüfung eines Anspruchs auf Ausgleichszulage ist bei der Unterhaltsbemessung gegenüber dem geschiedenen Ehegatten auch das Pflegegeld des Sohnes zu berücksichtigen.

Ein Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten wird angerechnet, soweit er tatsächlich zufließt oder rechtsmissbräuchlich nicht realisiert wird.

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