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Arbeitsunfall und Integritätsabgeltung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2008, S 20infas 2008, 150 Heft 4 v. 1.7.2008

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Arbeitgeber nach objektiver Betrachtungsweise ex ante ganz einfache und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt hat.

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