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Dienstverhältnis als Heurigenmusiker

SozialrechtEntscheidungeninfas 2008, S 18infas 2008, 150 Heft 4 v. 1.7.2008

Wenn keine Konkretisierung des Werkes vorgenommen wird und kein Maßstab ersichtlich ist, nach welchem Gewährleistungsansprüche beurteilt werden sollen, liegt kein Werkvertrag vor.

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