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Verweisbarkeit und zuletzt ausgeübter Beruf

SozialrechtEntscheidungeninfas 2008, S 15infas 2008, 111 Heft 3 v. 1.5.2008

Der "zuletzt ausgeübte" Angestelltenberuf als Ausgangsbasis für die Verweisbarkeit ist im Einzelfall zu prüfen.

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