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KV Reinigungsgewerbe - Einbeziehung der Sonntagszuschläge in die Sonderzahlungen

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 48infas 2008, 107 Heft 3 v. 1.5.2008

Sowohl der Wortlaut als auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen machen deutlich, dass die Sonderzahlungen nach den Vorstellungen der Kollektivvertrags-(KV-)Parteien (Reinigungsgewerbe) auf der Grundlage des Stundenlohns berechnet werden sollen.

Die Abs 1 und 2 des § 9 des KV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (in der Folge: KV) haben folgenden Wortlaut:

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