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Abfertigung nach BUAG - Einvernehmliche Lösung und behaupteter Austrittsgrund

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 40infas 2008, 93 Heft 3 v. 1.5.2008

Die Frage, ob auch bei einvernehmlicher Lösung des Dienstverhältnisses die Judikatur zum Abfertigungsanspruch bei Arbeitnehmerkündigung Anwendung findet, stellt sich nicht, wenn der Arbeitnehmer auf den Austrittsgrund gar nicht hinweist.

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