Die Frage, ob auch bei einvernehmlicher Lösung des Dienstverhältnisses die Judikatur zum Abfertigungsanspruch bei Arbeitnehmerkündigung Anwendung findet, stellt sich nicht, wenn der Arbeitnehmer auf den Austrittsgrund gar nicht hinweist.
Die Frage, ob auch bei einvernehmlicher Lösung des Dienstverhältnisses die Judikatur zum Abfertigungsanspruch bei Arbeitnehmerkündigung Anwendung findet, stellt sich nicht, wenn der Arbeitnehmer auf den Austrittsgrund gar nicht hinweist.