Mit Parlamentsbeschluss vom 4. 12. 2007 wurde das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMSG) novelliert. Neben etlichen "technischen Änderungen" ist vor allem neu, dass nunmehr auch freie DienstnehmerInnen, Gewerbetreibende, Bauern, Freiberufler einbezogen sind. Das Gesetz heißt nunmehr Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG). Die Neuregelungen treten mit 1. 1. 2008 in Kraft.