Auch für über 57-Jährige besteht ein Tätigkeits- aber kein Arbeitsplatzschutz.
Die 60-jährige Klägerin hat als Verpackerin und Kontrollorin im Prämienakkord gearbeitet. Tätigkeiten als Verpackerin und Kontrollorin ohne Akkord kommen in Österreich in einer Zahl von mehr als 100 vor.