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Mit 1. 7. 2007 tritt das sogenannte Hausbetreuungsgesetz (HbeG-Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden) in Kraft

ArbeitsrechtDoris Lutzinfas 2007, 87 Heft 4 v. 1.7.2007

Eine der wohlfahrtsstaatlichen Kernaufgaben ist, dass Pflege und Betreuung aller Personen, die dies brauchen, sichergestellt werden, unabhängig von ihrem Einkommen und ihren Vermögensverhältnissen. Die steigende Zahl älterer Menschen, die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen und das vermehrte Auftreten von Single-Haushalten, machen die Lösung dieser Aufgabe zu einer der zentralen sozialpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre. Dabei darf nicht übersehen werden, dass befriedigende Lösungen nur zustande kommen werden, wenn zusätzliche öffentliche Mittel zum Einsatz kommen.

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