Ein bloßer Transitarbeitsplatz im Rahmen einer Maßnahme gehört nicht zu den Maßnahmen iSd § 9 Abs 1 AlVG - die Weigerung einer Zuweisung nachzukommen, kann nicht gemäß § 10 AlVG sanktioniert werden.
Ein bloßer Transitarbeitsplatz im Rahmen einer Maßnahme gehört nicht zu den Maßnahmen iSd § 9 Abs 1 AlVG - die Weigerung einer Zuweisung nachzukommen, kann nicht gemäß § 10 AlVG sanktioniert werden.