Die Einführung eines Zeiterfassungssystems mittels biometrischem Fingerscanning ohne Zustimmung der betrieblichen Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen ist rechtswidrig und unzulässig.
Die Einführung eines Zeiterfassungssystems mittels biometrischem Fingerscanning ohne Zustimmung der betrieblichen Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen ist rechtswidrig und unzulässig.