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Betriebspension - Feststellungsinteresse

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 17infas 2007, 42 Heft 2 v. 1.3.2007

Für ein Feststellungsinteresse ist die Verletzung einer Aufklärungspflicht und das Angehören einer Risikogemeinschaft, der ausgeschiedene Mitarbeiter angehören, für die bereits Pensionsverluste aufgetreten sind, ausreichend.

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