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Bonuszahlungen - Anspruch bei Kündigung - Einbeziehung in die Abfertigung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 13infas 2007, 33 Heft 2 v. 1.3.2007

Bei freiwilligen Bonuszahlungen ist eine Differenzierung zwischen aktiven und ausgeschiedenen Arbeitnehmern unbedenklich. Entgeltansprüche, die erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses entstehen oder fällig werden, sind grundsätzlich nicht in die Abfertigung einzubeziehen.

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