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Berechnung der Hinterbliebenenpension

SozialrechtASVGinfas 2007/9infas 2007, 27 Heft 1 v. 1.1.2007

Ein Zeitraum von zwei Jahren für die Beobachtung der Einkommensverhältnisse zur Berechnung der Witwen/Witwerpension ist verfassungsrechtlich nicht bedenklich.

In mehreren gleichlautenden Entscheidungen nahm der OGH zur Berechnung der Witwen/Witwerpension gemäß § 264 Abs 2 bis 4 ASVG Stellung.

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