Der Baukollektivvertrag sieht ein Taggeld für Arbeiten außerhalb des ständigen, ortsfesten Betriebes vor, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer dort verköstigt wird.
Der Baukollektivvertrag sieht ein Taggeld für Arbeiten außerhalb des ständigen, ortsfesten Betriebes vor, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer dort verköstigt wird.