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Entlohnung nach österreichischem Kollektivvertrag trotz Wahl des Deutschen Arbeitsrechts

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 3infas 2007, 13 Heft 1 v. 1.1.2007

Die zwingende Norm des § 7 AVRAG ist eine Bestimmung iSd Art 6 Abs 1 EVÜ, deren Schutz dem Arbeitnehmer auch durch Vereinbarung eines anderen Rechts nicht entzogen werden kann.

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