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Entgeltfortzahlung gemäss § 5 EFZG nach Arbeitgeberkündigung, Beginn eines neuen Arbeitsjahres

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 90infas 2006, 208 Heft 6 v. 1.11.2006

§ 5 EFZG ist so zu verstehen, dass im Falle einer Arbeitgeberkündigung, die während eines fortdauernden Krankenstandes ausgesprochen wird, dennoch mit Beginn des neuen Arbeitsjahres für die Dauer des weiter fortdauernden Krankenstandes ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht.

Die Arbeitnehmerin war seit 21. 4. 1994 als Buffetkassierin (Arbeiterin) bei der Arbeitgeberin beschäftigt.

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