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Arbeitsunfall - Entgeltfortzahlungsanspruch - neues Arbeitsjahr

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 89infas 2006, 207 Heft 6 v. 1.11.2006

Auch bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit entsteht mit dem Beginn eines neuen Arbeitsjahres jedenfalls ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch.

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