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Abfertigung bei Selbstkündigung wegen Inanspruchnahme einer bescheidmässig noch nicht gewährten Invaliditätspension

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 85infas 2006, 203 Heft 6 v. 1.11.2006

Nur wenn aus dem Grund der Inanspruchnahme der Pension gekündigt wurde, soll der gegenüber § 23 Abs 7 AngG eine Ausnahmeregelung bildende Abfertigungsanspruch bei Selbstkündigung gewahrt sein. Ob die Pension schließlich (bescheidmäßig) gewährt wird, ist nicht Voraussetzung des mit der rechtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses entstehenden Abfertigungsanspruchs.

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