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Wirksamkeit von Differenzierenden Kollektivvertragsregelungen

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 80infas 2006, 196 Heft 6 v. 1.11.2006

Wenn der neue gemeinsame Kollektivvertrag (KV) die Mitnahme der günstigeren Bestimmungen des alten AUA KV für das alte AUA Stammpersonal vorsieht, so kann darin keine Diskriminierung des von der AUA übernommenen "Lauda Air" Stammpersonals gesehen werden, da in deren altem KV eben keine besseren Bestimmungen vorhanden gewesen waren, die sie hätten mitnehmen können.

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