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Herabsinken der Arbeitnehmerzahl unter fünf beendet Betriebsratsfunktion nicht vorzeitig

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 79infas 2006, 193 Heft 6 v. 1.11.2006

Das Absinken der Anzahl der dauernd im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer unter fünf führt nicht zu einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrats nach § 62 ArbVG.

Seite 193


Drei Arbeitnehmer waren in einem Schlosserbetrieb beschäftigt. Zwei davon gehörten dem Arbeiterbetriebsrat an.

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