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Gutstunden aus Altersteilzeit - Qualifikation der Forderungen

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 42infas 2006, 111 Heft 3 v. 1.5.2006

Die Arbeitgeberin traf mit einem ihrer Arbeitnehmer am 28. 8. 2002 eine Altersteilzeitvereinbarung. Diese sah eine Reduktion der Normalarbeitszeit um 60% und einen Durchrechnungszeitraum von 20 Monaten vor. Dabei sollte der Arbeitnehmer in der Zeit vom 1. 9. 2002 bis 30. 4. 2003 weiter 38,5 Wochenstunden arbeiten und dann ab 1. 5. 2003 bis 30. 4. 2004 die Freizeitphase in Anspruch nehmen. Sein Bruttomonatsgehalt wurde von 4500,- € ab 1. 9. 2002 auf 3.150 € herabgesetzt, wobei 1800,- € von der Gemeinschuldnerin und die restlichen 1350,- € als Lohnausgleich vom Arbeitsmarktservice bezahlt werden sollten. Über das Vermögen dieser Arbeitgeberin wurde jedoch mit Beschluss vom 16. 10. 2002 das Konkursverfahren eröffnet. Der Arbeitnehmer arbeitete dann bis zu seinem Austritt nach der konkursgerichtlichen Bewilligung der Schließung am 6. 12. 2003 weiter. Seine im Kon-

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