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Änderung des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes - JASG

ArbeitsrechtSusanne Gittenbergerinfas 2006, 3 Heft 1 v. 1.1.2006

Durch die letzte Novellierung des JASG im Jahr 2004 (BGBl I 2004/77) wurden die Schulentlassjahrgänge bis 2005 bzw die Ausbildungsjahre bis 2005/2006 erfasst. Um Jugendlichen aus den nachfolgenden Schulentlassjahrgängen bzw Ausbildungsjahren ebenfalls Ausbildungsplätze in Lehrgängen nach dem JASG zur Verfügung stellen zu können, war eine Verlängerung der Maßnahmen des JASG erforderlich.

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