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Eingriff in Einzelverträge durch späteren Kollektivvertrag

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 54infas 2005, 122 Heft 5 v. 1.9.2005

Beim Arbeitgeber sind 107 Mitarbeiter beschäftigt, wovon mehr als drei ihr Arbeitsverhältnis (AV) vor dem 2. 7. 2003 aufgenommen haben. Auf die AV der Mitarbeiter fand bislang kein Kollektivvertrag (KollV) Anwendung. Mittels Betriebsvereinbarung (BV) vom 1. 1. 1997, die Inhalt der Einzelverträge wurde, war geregelt, dass Gehaltserhöhungen jeweils am 1. 1. eines Jahres im Ausmaß der kollektivvertraglichen Erhöhung für die Handelsangestellten Österreichs erfolgen. Für das Jahr 2004 beträgt diese Erhöhung nach dem Handels-KollV 1,9%.

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