vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Witwenpension für Geschiedene

SozialrechtEntscheidungeninfas 2005, S 38infas 2005, 113 Heft 4 v. 1.7.2005

Gem § 258 Abs 4 ASVG ist Voraussetzung für den Anspruch auf Witwenpension einer geschiedenen Ehegattin, dass der Versicherte zur Zeit seines Todes aufgrund einer der im Gesetz angeführten rechtsbegründenden Tatbestände Unterhalt zu leisten hatte.

Ein Unterhaltstitel gegen die Verlassenschaft oder die Erben reicht nicht. Ob den Überlebenden am nicht rechtzeitigen Zustandekommen eines Unterhaltstitels ein Verschulden trifft, ist unerheblich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!