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Keine Haftung des Arbeitgebers für Besuchskosten nach Arbeitsunfall

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 42infas 2005, 98 Heft 4 v. 1.7.2005

Der als Schweißer im Betrieb der Arbeitgeberin im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung beschäftigte Arbeitnehmer erlitt am 11. 4. 2001 einen Arbeitsunfall. Dabei fiel ein "Rohkessel" mit einem Gewicht von rund 500 kg auf die Hand des Klägers, wodurch dieser schwer verletzt wurde.

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