Die Verweisung eines über 57-jährigen Kalkulanten von der Verwendungsgruppe IV auf die Verwendungsgruppe III ist dann nicht zumutbar iSd § 273 Abs 2 ASVG, wenn die bisherige Tätigkeit mit einem hohen Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung verBunden war und die Änderung zu einer deutlich untergeordneten Tätigkeit führt, die nur nach Weisungen und Vorgaben durchzuführen ist.
OGH vom 14. 12. 2004, 10 ObS 134/04k