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Voraussetzung für eine erhöhte Witwenrente

SozialrechtEntscheidungeninfas 2005, S 21infas 2005, 85 Heft 3 v. 1.5.2005

Eine Erhöhung der Witwenrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit wird nur gewährt, wenn diese länger als drei Monate bestanden hat. Unter Erwerbsunfähigkeit ist eine abstrakte Unfähigkeit zu verstehen, infolge Krankheit oder anderer Gebrechen sich im Wirtschaftsleben einen regelmäßigen Erwerb durch selbständige oder unselbständige Arbeit zu verschaffen. Es hat dabei eine objektiv abstrakte Prüfung stattzufinden. Das bedeutet, dass bei der Beurteilung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geblickt und gefragt wird, ob und welche Erwerbsmöglichkeiten sich einer Person mit dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung noch bieten.

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