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Klausel über Lohnabzug auf Übernahmeschein für Arbeitskleidung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 17infas 2005, 18 Heft 2 v. 1.3.2005

Der Arbeitnehmer war zunächst vom 9. 5. 2000 bis 5. 1. 2001 bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Er erhielt damals eine Arbeitskleidung, die er nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder zurückgeben noch hiefür etwas bezahlen musste. Ab 9. 10. 2002 war der Arbeitnehmer neuerlich bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Wiederum wurden ihm diverse Arbeitskleidung sowie ein Schutzhelm ausgefolgt. Über diesen Vorgang stellte die Arbeitgeberin zwei Übernahmescheine aus, die der Arbeitnehmer jeweils unterfertigte, ohne sie durchzulesen. Die Übernahmescheine enthalten folgenden Passus: "Wird das Dienstverhältnis innerhalb von 6 Monaten ab Ausgabedatum beendet, wird übernommene Arbeits- und Schutzbekleidung vom Lohn in Abzug gebracht." Auf diesen Umstand wurde der Arbeitnehmer bei der Ausfolgung der Arbeitskleidung von der Arbeitgeberin nicht hingewiesen.

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