Der Arbeitnehmer war beim beklagten Arbeitskräfteüberlassungsunternehmer ab 9. 7. 2003 beschäftigt. Am 1. 9. 2003 war er bei einem Beschäftiger eingeteilt und erklärte dort gegen 9:30 Uhr, dass er zum Arzt gehen werde und, wenn er nicht mehr komme, im Krankenstand sei. Er meldete sich in weiterer Folge nicht mehr und kam auch nicht mehr zurück. Am nächsten Tag rief der Beschäftiger bei der Arbeitgeberin an und fragte, ob der Arbeitnehmer komme oder ob er im Krankenstand sei und teilte der Arbeitgeberin dabei mit, dass der Arbeitnehmer gemeint habe, dass er zum Arzt gehe. Die Arbeitgeberin versuchte dann den Arbeitnehmer telefonisch zu erreichen und hinterließ auch eine Nachricht auf der Mailbox seines Handys. Der Arbeitnehmer meldete sich jedoch weder darauf noch in weiterer Folge auf verschiedene SMS, in denen um Rückruf ersucht wurde. Schließlich wurde dem Arbeitnehmer am 8. 9. ein Telegramm übermittelt, wonach die Arbeitgeberin davon ausgehe, dass er sein Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet habe, weil er weder zur Arbeit erschienen sei noch erreichbar wäre. Selbst darauf setzte sich der Arbeitnehmer mit der Arbeitgeberin nicht in Verbindung. Erst mehr als eineinhalb Monate danach - am 25. 10. 2003 - machte er offene Entgeltansprüche geltend.