Die klagende Partei ist selbständige Versicherungsagentin. Die am 23. 2. 1981 geborene Beklagte vermittelte von November 1998 bis April 1999 für die klagende Partei Lebensversicherungen und Pensionsvorsorgeversicherungen. Vor Beginn ihrer Tätigkeit besuchte die damals beschäftigungslose Beklagte mit Zustimmung ihrer obsorgeberechtigten Mutter
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