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Freie Betriebsvereinbarung - Betriebsinhaber, mangelnde Klagslegitimation

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 1infas 2005, 7 Heft 1 v. 1.1.2005

Auf der Basis einer mit Beschluss der Kärntner Landesregierung erlassenen - und in der Folge wiederholt abgeänderten - Dienstordnung für die Bediensteten in den Kärntner Landes-, Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten schlossen die Streitteile, der Betriebsrat der Bediensteten des Landeskrankenhauses K und das Landeskrankenhaus K, mit Wirksamkeitsbeginn 1. 1. 1984 eine "Betriebsvereinbarung" ab, mit der die Gewährung von Zusatzurlauben und Gefahrenzulagen im Landeskrankenhaus K für Mitarbeiter verschiedener Abteilungen geregelt wurde. Darin war ua ein Zusatzurlaub von 12 Tagen pro Jahr für das "ausschließlich der Kinderinfektionsabteilung - Stationen I und II zugeteilte Personal" vorgesehen. Nachdem die Kinderinfektionsabteilung aufgelöst worden war und auch Kinder mit Infektionskrankheiten auf der kinderinternen Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde aufgenommen und behandelt wurden und aufgrund verschiedener Umstände das Infektionsrisiko für das betroffene Personal erheblich zurückgegangen war, kündigte das Landeskrankenhaus K mit Schreiben vom 4. 10. 2000 jenen Teilbereich der Betriebsvereinbarung, der sich auf die Gewährung des Zusatzurlaubs bezieht, zum 31. 1. 2001 auf. Seither wird den Bediensteten der Zusatzurlaub nicht mehr gewährt.

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