In der Nacht zum 3. 9. erkrankte die als Kellnerin beschäftigte Arbeitnehmerin; sie hatte Durchfall und Erbrechen. Sie ging in der Früh zum Arzt, der sie mit 3. 9. 2002 krankschrieb und für den 9. 9. 2002 zur chefärztlichen Untersuchung bestellte.
Mit Schreiben vom 4. 9. 2002 wurde die Arbeitnehmerin gekündigt.