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Beitragspflicht von Provisionen

SozialrechtEntscheidungeninfas 2004, S 30infas 2004, 105 Heft 4 v. 1.7.2004

Liegt ein innerer Zusammenhang einer Vermittlungstätigkeit von Bausparverträgen mit dem Beschäftigungsverhältnis als Innendienstmitarbeiter einer Bank vor, sind Provisionen beitragspflichtig.

Bei Prüfung der Frage der Beitragspflicht von Provisionen, die Innendienstmitarbeiter einer Bank für die außerhalb ihrer Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis durchgeführte Vermittlung von Bausparverträgen von einem Dritten bekommen, ist Folgendes entscheidend:

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