Liegt ein innerer Zusammenhang einer Vermittlungstätigkeit von Bausparverträgen mit dem Beschäftigungsverhältnis als Innendienstmitarbeiter einer Bank vor, sind Provisionen beitragspflichtig.
Bei Prüfung der Frage der Beitragspflicht von Provisionen, die Innendienstmitarbeiter einer Bank für die außerhalb ihrer Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis durchgeführte Vermittlung von Bausparverträgen von einem Dritten bekommen, ist Folgendes entscheidend: