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Rechtliche Überlegungen zum Schutzzweck der Evaluierungsbestimmungen Gemäß §§ 4, 5 ASchG

ArbeitsrechtHeinz-Dietmar Fürstinfas 2004, 86 Heft 4 v. 1.7.2004

Juristen sind es gewohnt, jede Norm daran zu messen, ob sich aus ihr unmittelbare Gebote und Verbote mit einer unmittelbaren Möglichkeit der Sanktionierung eines demnach anzunehmenden Fehlverhaltens ableiten lassen.

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