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Lange Verjährungsfrist für die Rechnungslegung der Betriebskosten nach § 21 MRG

RechtsprechungMietrechtBearbeiter: Alexander IlleditsImmoZak 2025/21ImmoZak 2025, 40 Heft 2 v. 30.5.2025

ABGB: § 1478

MRG: § 21

Der Anspruch des Hauptmieters auf (Lift-)Betriebskostenabrechnung iSd § 21 Abs 3 S 2 MRG unterliegt der langen 30-jährigen Verjährungsfrist. Eine analoge Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist (etwa des § 34 Abs 1 WEG, § 5 Abs 4 KlGG und § 27 Abs 3 MRG) kommt mangels planwidriger Lücke nicht in Betracht.

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