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Bei Fehlen der gebotenen BTVG-Sicherstellungen richtet sich die Fälligkeit des Kaufpreises dennoch nach Ratenplan B

RechtsprechungBauträgerrechtBearbeiter: Thomas StiglbauerImmoZak 2025/20ImmoZak 2025, 38 Heft 2 v. 30.5.2025

BTVG: § 9, § 10, § 14

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