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Zum Unternehmerbegriff sowie zur Informationserteilung und -verfügbarkeit im FAGG

ThemaRA Mag. Karl WeilhartnerImmoZak 2022/15ImmoZak 2022, 36 Heft 2 v. 3.6.2022

Das FAGG ist auf gewisse Vertragsverhältnisse zwischen Unternehmer und Verbraucher anzuwenden. Die Auslegung des Unternehmerbegriffes zu bewältigen und in weiterer Folge - bei Anwendbarkeit des FAGG - die nach dem FAGG gebotenen Informationen auf die richtige Art und Weise zur Verfügung zu stellen, ist diffizil: Der EuGH bringt nun Klarheit.

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