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Ist das Betreiben von Heimen (tatsächlich) eine gebarungsrechtliche Hauptleistung?

ThemaRA Dr. Christian Prader/ao. Univ.-Prof. Dr. Raimund PittlImmoZak 2022/14ImmoZak 2022, 33 Heft 2 v. 3.6.2022

Immer wieder stellt sich die Frage, wie im Rahmen eines Heimbetriebs erbrachte Leistungen wohnungsgemeinnützigkeitsrechtlich einzuordnen sind.11Der gegenständliche Beitrag ist der Ausschnitt aus einem von den Verfassern dieses Beitrags gemeinsam mit RA Univ.-Doz. Dr. Thomas Walzel von Wiesentreu erstatteten mehrteiligen Rechtsgutachtens. Schinnagl 22Heime und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, wobl 2019, 336 (338). vertritt dazu den Standpunkt, dass solche Leistungen unter § 7 Abs 1 und 2 WGG zu subsumieren und damit zugleich als Hauptgeschäft einer GBV zu qualifizieren seien. Diese in der Lit nicht unumstrittene These wird im folgenden Beitrag näher beleuchtet.

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